Rechtsprechung
FG Hessen, 06.12.2001 - 3 K 3078/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückforderung von Kindergeld wegen Bezug von Waisenrente
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 173 Abs. 1 Nr. 1; AO § 175 Abs. 1 Nr. 2
Kindergeld; Waisenrente; Rückwirkendes Ereignis; Neue Tatsache; Kenntnis; Familienkasse - Rückforderung von Kindergeld wegen Bezug von Waisenrente - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Rückforderung von Kindergeld wegen Bezug von Waisenrente
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2002, 517
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 14.11.2000 - VI R 52/98
Kindergeld/-freibetrag: Ermittlung des Jahresgrenzbetrages
Auszug aus FG Hessen, 06.12.2001 - 3 K 3078/01
Dafür spricht auch, dass bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs durch Urteil vom 14.11.2000 - VI R 52/98- (Bundessteuerblatt II 2001, 489) nicht abschließend geklärt war, ob eine Waisenrente überhaupt bei den Einkünften und Bezügen im Sinne des § 32 Abs. 4 EStG zu erfassen war.
- FG Sachsen, 02.04.2003 - 1 K 1491/99
Rückwirkende Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung; Entsprechende Anwendung der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Sachsen-Anhalt, 02.04.2003 - 1 K 1491/99
Rückwirkende Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung wegen des Bezugs einer …
Während die Korrektur nach § 173 AO voraussetzt, dass die Tatsache bei Erlass des Steuerbescheides bereits vorhanden, aber nicht bekannt war, verlangt § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO , dass das Ereignis nachträglich eingetreten und bekanntgeworden ist (…BFH, Großer Senat -GrS-, Beschluss vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, a.a.O.; Urteile vom 26. Oktober 1988 II R 55/86, BStBl II 1989, 75 …und vom 03. August 1988 I R 115/84, BFH/NV 1989, 482; FG Düsseldorf, Urteil vom 19. November 1999 18 K 8117/98 Kg, EFG 2000, 272 ; Hessisches FG, Urteil vom 06. Dezember 2001 3 K 3078/01, EFG 2002, 517).Dieses Ereignis ist jedoch nicht nach Entstehen des Kindergeldanspruchs eingetreten, sondern bereits vor diesem Zeitpunkt, denn S.bezog die Halbwaisenrente bereits seit 1992 (ebenso der ähnlich gelagerte Fall des Hessischen FG, Urteil vom 06. Dezember 2001 3 K 3078/01, a.a.O.).
Da der Bezug der Halbwaisenrente bereits dem Grunde nach die Berichtigungsvorschrift des § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO nicht erfüllt, ist eine Prüfung, ob eine Berichtigung des Kindergeldfestsetzung wegen der Höhe der Einnahmen aus der Halbwaisenrente in Betracht kommt, nicht erforderlich (vgl. Hessisches FG, Urteil vom 06. Dezember 2001 3 K 3078/01, a.a.O.).